Allgemeine Geschäftsbedingungen der UWT 2000 GmbH, 7013 Domat/Ems

Stand 01.01.2019, alle anderen AGB sind ungültig

1. Gegenstand und Anwendung der AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen der UWT 2000 GmbH, 7013 Domat/Ems Stand 01.01.2019, alle andern AGB sind ungültig 1. Gegenstand und Anwendung der AGB: Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln das Verhältnis zwischen der UWT 2000 GmbH und dem Kunden. Diese AGB sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen der UWT 2000 GmbH und dem Kunden.

2. Allgemeines: Sollten unsere AGB und die Einkaufsbedingungen des Bestellers voneinander abweichen, so gelten unsere Bedingungen. Änderungen der Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform und der Bestätigung unserseits. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden fehlen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anderslautende Bedingungen Nebenabreden und Zusicherungen sind für uns unverbindlich

3. Preise und Angebote: Die von uns angegebenen Preise sind absolute Nettopreise zuzüglich MwSt. Unsere Preise verstehen sich ab unserem Hauptgeschäft in Domat/Ems, ohne Porto, Fracht und Transportversicherung. Preisänderungen sind vorbehalten. Preise und Rabatte für größere Stückzahlen geben wir jederzeit gerne auf Anfrage bekannt. Eine unterbreitete Offerte bindet während 90 Tagen vom Tage des Angebotes an. Für die Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmers maßgebend. Aufträge Preisanfragen werden raschmöglichst telefonisch, schriftlich, per Telefax oder per E-Mail zu den äußersten Tagespreisen abgegeben. Die in den Angeboten genannten Preise sind für uns nur bei Bestellung in der angegebenen Gültigkeitsfrist und bei Abnahme der angegebenen Menge verbindlich. Technische Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. 

3.1. Preisstellung im Online-Shop: Die Angebote im Online-Shop verstehen sich rein Netto ohne weiteren Verpflichtungen wie Vorführungen oder Eintausch. Kostenlose Lieferung ab einem Bestellwert von Fr. 50.00 und Vorkasse.

3.2. Kleinsendungen: Der Mindestbestellwert liegt bei Fr. 50.00, Bestellungen unter dieser Preisgrenze werden mit einem Zuschlag von Fr. 16.50 versehen. 

3.3. Kostenvoranschläge bei Reparaturen im Servicecenter: Zeigen sich bei Reparaturen nach der Reparaturfreigabe weitere Mängel, können wir die Arbeiten unterbrechen und die Reparatur erst nach der Erteilung eines neuen schriftlichen Auftrages ausführen, wenn der Mehraufwand 10 % des ursprünglichen angesetzten Reparaturwertes übersteigt. Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag und wird die Reparatur auf Wunsch des Kunden nicht ausgeführt, so braucht der untersuchte Gegenstand nicht mehr in den ursprünglichen Zustand versetzt werden, wenn es wirtschaftlich und technisch nicht vertretbar ist. Zur Erstellung eines Kostenvoranschlages sind Eingriffe in das Gerät notwendig. Daher kann bei Ablehnung der Reparatur das Gerät unter Umständen nicht mehr im Originalzustand zurückgegeben werden. Gibt der Kunde auch innerhalb von 14 Tagen keine Entscheidung bekannt, darf UWT 2000 GmbH das Gerät entsorgen und ist von irgendwelchen Forderungen des Kunden per Saldo aller Ansprüche freigestellt.

3.4. Nicht eingeschlossene Leistungen: Auf Wunsch des Bestellers geleistete Überzeit, Nacht- und Sonntagsarbeit. Zusätzliche Kosten infolge erschwerender Umstände, die bei der Offertstellung nicht vorgesehen werden konnten. Mehrkosten für Reisezeit sowie Reise- und Logiskosten bei Bauseitig veranlassten, nicht vorgesehenen Arbeiten, Verzögerungen oder Ettapierungen. De- und Wiedermontage Bauseitig bedingt.

3.5. Regie: Müssen aufgeführte Arbeiten durch Montagepersonal des Unternehmers ausgeführt werden oder werden Arbeiten nach Aufwand vereinbart, so erfolgt die Verrechnung der aufgewendeten Materialien, Arbeits- und Reisezeit sowie Reisekosten den von UWT 2000 GmbH festgelegten normalen Ansätzen. Regiearbeiten werden immer rein Netto verrechnet. Regiepreise unterliegen nicht dem angegebenen  Satz für Rabatt und Skonto gemäß dem Hauptauftrag.

3.6. Masse und Gewicht: Maß- und Gewichtsangaben in Prospekten, Katalogen sind nicht verbindlich. Technische Angaben sind nur verbindlich, soweit ausdrücklich zugesichert.

4. Arbeitsbedingungen und Messvorschriften: Das Bauprojekt muss eine ungehinderte Zufahrt aufweisen und eine ungehinderte Montage ermöglichen. Der Arbeitsablauf muss ermöglicht sein.  Der Besteller hat kostenlos die erforderlichen Gerüste, Aufzüge, Hebebühnen und Anschlüsse für Licht- und Kraftstrom zur Verfügung zu stellen. Die Stromkosten gehen zu lasten des Bestellers. Für die Einhaltung der vereinbarten Masse und Baupläne ist der Besteller verantwortlich. Aufwendungen für Durchbrüche, Maurer, Gipser und Malerarbeiten werden vom Besteller übernommen. Sanitäre Anschlüsse wie Wasserzuführung und/oder Ablaufanschlüsse, sowie Elektrische Zuleitungen und Anschlüsse werden durch den Besteller in Auftrag gestellt oder wenn durch uns koordiniert, vom Besteller übernommen.

5. Baureklame: Ohne spezielle schriftliche Vereinbarung lehnt der Unternehmer eine Beteiligung an der Baureklame ab. Der Besteller toleriert das Anbringen einer Baureklame des Unternehmers.

6. Lieferfristen: Unsere Lieferfristen werden so kurz als nur möglich gehalten und wir sind stets bemüht unsere Kunden schnellst möglich zu bedienen. Bei Rückständen auf Lagerartikeln, sind wir auf die Lieferzeit des Herstellers angewiesen. Bei nicht lagermässig geführten Artikeln und Sonderbestellungen werden die Lieferfristen nach bestem Ermessen freibleibend angegeben. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen berechtigt. Erteilte Aufträge (inkl.Rückstände) können nur dann rückgängig gemacht werden, wenn eine angemessene Nachfrist verstrichen ist. Eine eventuelle Verzögerung der Auslieferung gibt dem Besteller kein Recht, auf die Lieferung ganz oder teilweise zu verzichten und/oder Schadenersatz und/oder Verzugsentschädigung zu fordern.

7. Verpackung und Versand: Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Bei Beschädigungen oder Verlust ist der Empfänger (Käufer) verpflichtet, bei Post, Paketdienst oder Transporteur vorstellig zu werden und ein entsprechendes Protokoll (Befund) durch jeweiligen Instanzen aufnehmen zu lassen. Beanstandungen der gelieferten Ware sind innert 8 Tagen schriftlich anzubringen. Die Porti und Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers. Postexpress-, Fragile-, Sperrgut- und Schnellgutzuschläge, sowie Transportversicherungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Gefahr geht mit dem Versand der Waren auf den Besteller über. 

8. Kontrolle, Beanstandungen: Die Kontrolle der Sendung wollen Sie bitte unmittelbar nach Erhalt vornehmen. Beanstandungen über Menge und Beschaffenheit der gelieferten Ware müssen spätestens innert 8 Tagen nach Erhalt schriftlich erfolgen. Verspätete Beanstandungen können leider nicht anerkannt werden. Stellt sich ein Fehler oder Mangel erst nach Betriebsaufnahme heraus, ist der Käufer verpflichtet uns unverzüglich auf schriftlichem Weg zu informieren. Wir behalten uns vor, fehlerhafte Ware instandstellen zu lassen oder Gratisersatz gegen Rücklieferung des beanstandeten Materials zu liefern, weitergehende Ansprüche lehnen wir ab.

9. Warenrückgabe: Waren können ungebraucht und original verpackt, innert 10 Tagen, franco unserem Hause zurückgegeben werden. Spezialangebote, Anlagen welche auf Bestellung angefertigt wurden, Occasionsanlagen, gebrauchte oder beschädigte Artikel können nicht zurückgenommen werden. Für Ware die später als 10 Tage nach Erhalt zurückgesandt wird, behalten wir uns die Rücknahme vor. Bei Warenrücknahme oder Umtausch behalten wir uns vor, für Umtriebe und Instandstellung die Spesen in Rechnung zu stellen. Bei Retoursendungen ist unsere Rechnung beizulegen. Für Beschädigung oder Verlust bei Retoursendungen haftet der Absender.

10. Garantie: Unsere Rechnung ist gleichzeitig der Garantieausweis. Unabhängig von der freiwilligen Garantie des Herstellers gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht. Sie besteht unabhängig und neben der Herstellergarantie und trifft den Verkäufer der Ware. Die Gewährleistungspflicht gilt gegenüber privaten Endkunden 24 Monate ab Ablieferung der Sache. Für Unternehmer und öffentliche Einrichtungen gilt eine Gewährleistung von 12 Monaten sofern der Lieferschein unterschrieben und die Rechnung bezahlt wurde. Für sämtliche Produkte gelten die jeweiligen Qualitäts- und Garantiebestimmungen der betreffenden Hersteller. Ausnahmen davon bedürfen der schriftlichen Form. Die Garantiezeit beginnt mit dem auf der Garantiekarte eingetragenen Verkaufsdatum oder, wenn nicht vorhanden, vom Tag der Lieferung an bzw. unsere Anzeige, dass die vorgenommene Arbeit fertig gestellt sind. Sie erlischt nach Ablauf der vereinbarten Frist oder, wenn der Käfer selbst oder durch Dritte ohne unsere Zustimmung Änderungen oder Reparaturen vornimmt. Durch eine Instandsetzung oder Ersatzlieferung wird die Frist nicht verlängert oder erneuert. Bei außerordentlicher  Beanspruchung, wie zum Beispiel bei Mehrschichtbetrieb, ermäßigt sich die Garantiefrist jeweils entsprechend.

Ware, die in Garantie repariert oder instandgestellt werden muss, ist mit der Rechnungskopie an uns einzusenden. Wir verpflichten uns, alle Teile, die während der Garantiefrist nachweisbar zufolge schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung (Fabrikationsfehler) schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch wie möglich und nach unserer Wahl instand zu stellen oder zu ersetzen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Für alle unsere Lieferungen und Dienstleistungen ist die Haftung im Allgemeinen auf den Ersatz der fehlerhaften  Ware beschränkt. Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten, Folgeschäden sowie etwaige Reisekosten gehen zu Lasten des Käufers. In Sonderfällen können wir jedoch die Ein- und Ausbaukosten  ganz oder teilweise übernehmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert des beanstandeten Erzeugnisses stehen. Diese Sonderfälle legen wir fest. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für direkte oder indirekte Schäden, wird weggebunden. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, dass wir nicht in der Lage sind, die Mängel in der Garantiezeit zu beheben. 

Personen-, Sachschäden oder Standzeiten die durch die ausbleibende Benutzung des Gerätes aufgrund von Reparaturen entstehen, werden nicht ersetzt. Von der Garantie ausgeschlossen sind natürlicher Verschleiß und Beschädigungen durch unsachgemässe Behandlung. Insbesondere haften wir nicht für Schäden ungenügende Wartung, Nichteinhalten von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebsmittel, unsachgemässe Fremdmontage, Veränderung des Zustandes oder der Betriebsweise unserer Erzeugnisse durch unsachgemässe Lagerung sowie klimatische oder sonstige Einwirkungen und anderer, von uns nicht abschätzbarer Einflüsse. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf Konstruktionsfehler oder der Wahl ungeeigneten Materials beruhen, sofern der Käufer trotz unserem vorherigen Hinweis die Konstruktion oder das Material vorgeschrieben hat.

10.1 Garantieauschluss: Für alle Teile, die beim Maschinenbetrieb normaler Abnutzung unterliegen. (z.B. Sauggummilippen, Saugschlauch, El.-Kabel). Für alle Teile, die aufgrund nachlässiger oder falscher Benutzung beschädigt worden sind. Bei Schäden, die durch Nichteinhalten der  Gebrauchs- und Instandhaltungsanweisungen entstanden sind. Bei Schäden, die durch die Verwendung nicht orginaler Ersatz- und Zubehörteile entstanden sind, oder aufgrund von nicht von Fachpersonal durchgeführten Reparaturen. Bei Schäden, die durch falsche Stromzufuhr oder Treibstoff verursacht wurde.Bei Schäden, die durch Fehler beim Transport entstanden sind. ( Kontrolle bei Auslieferung!)

11. Zahlungsbedingungen: Es gelten folgende Zahlungsbedingungen: 

- für Aufträge unter Fr. 10'000.- ab Rechnungsdatum 30 Tage netto. 

- für Aufträge über Fr. 10'000.- wird bei Maschinen oder Verbrauchsmaterial ½ bei Bestellung fällig und ½ innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung oder Lieferung. Bei Aufträgen mit Montagen werden 1/3 bei Bestellung fällig, 1/3 bei Montagebeginn und 1/3 innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung oder Lieferung. 

Bei nichteinhalten der vereinbarten Zahlungsfristen geht der Anspruch auf Skontoabzug verloren, und der Unternehmer ist berechtigt, ab  diesem Datum Verzugszinsen zum banküblichen Konokorrent-Zinssatz zu verrechnen. Für die Zahlung muss der beiliegende Einzahlungsschein verwendet werden.

11.1. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur Begleichung der Rechnung, einschließlich Nebenforderungen, bzw. bis zum Eingang der letzten geschuldeten Zahlung im Eigentum der Firma UWT2000 GmbH.

12. Schutzrecht: Unsere Unterlagen, Zeichnungen oder sonstige Dokumente dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Verletzt der Besteller diese Pflicht, hat er der UWT 2000 GmbH gegenüber den Schaden zu ersetzen. In diesem Fall behält sich die UWT 2000 GmbH vor, mit sofortiger Wirkung vom Liefervertrag zurückzutreten.

13. Text und Abbildungen Internet: Wir sind stets bestrebt, die Textangaben, sowie die Abbildungen in unseren Prospekten und im Internet auf einem aktuellen Stand zu halten die Angaben sind jedoch unverbindlich. Änderungen ohne vorherige Bekanntgabe bleiben vorbehalten und sind jederzeit möglich. Schadenersatzforderungen aufgrund von Änderungen können nicht anerkannt werden, sowie ist jede Haftung ausgeschlossen. 

Die auf www.uwt2000onlineshop.ch und www.speedywash.ch  bereitgestellten Texte, Bilder, Graphiken, Logos etc. dürfen weder verändert, noch für Handelszwecke kopiert und auf anderen Websites verwendet werden. Alle auf den von UWT2000 GmbH Website genannten Marken und Logos sind gesetzlich geschützte Warenzeichen. Für Links die sich auf unserer Internetseite befinden übernehmen wir keinerlei Haftung oder Garantie.

13.1. Immaterialgüterrechte und Datennutzung auf Internet: Alle in allen Dokumenten und Daten von der UWT 2000 GmbH erwähnten Markennamen und eingetragenen Warenzeichen sind Eigentum des jeweiligen Herstellers. Die UWT 2000 GmbH macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass das Kopieren, Herunterladen und Weiterverarbeiten der Daten aus dem Internet-Angebot untersagt ist und als Verstoß gegen das Urheberrecht verfolgt wird. Die UWT 2000 GmbH lehnt jegliche Haftung gegenüber Dritten und gegenüber von Verwertungsgesellschaften ab. Die UWT 2000 GmbH macht außerdem darauf aufmerksam, dass die Nutzung, Besichtigung und Weiterleitung von Daten ihrer Internet-Angebote auf eigene Gefahr geschehen.

Alle Benutzer, ungeachtet ihres Wohnsitzes sowie des Aufenthaltsorts und des Standortes des Providers anerkennen diese Regelung und akzeptieren unter allen Umständen Domat/Ems (Schweiz) als Gerichtsstand. Die UWT 2000 GmbH setzt voraus, dass jeglicher Besuch auf ihren Web-Sites freiwillig und auf eigener Entscheidung basiert.

13.2. Definitionen und Enthaftungsbestimmungen für Internet-Angebote Geltungsumfang: Unter 'Internet-Angebot' versteht die UWT 2000 GmbH Angebote im öffentlich zugänglichen Internetshop, in Passwort geschützten kundenspezifischen Internet- und Extranet-Shops sowie auf kundeneigenen Netzen betriebene Intranet-Shops.

13.3. Domizil: Internet Angebote bzw. Preise der UWT 2000 GmbH richten sich lediglich an Unternehmen, Dienstleistungsanbieter und Personen mit Niederlassung, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. Bei Niederlassung, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland besteht für den Kunden kein rechtlicher Anspruch auf dieselben Angebote, Preise bzw. Konditionen.

14.  Erfüllungsort und Gerichtsstand: Anwendbar ist Schweizer Recht. Die Bestimmungen des Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) vom 11. April 1980 finden keine Anwendung. Erfüllungsort für alle aus der Geschäftsverbindung ergebenden Ansprüche ist für beide Parteien der Gerichtsstand Domat/Ems. Die Firma UWT2000 GmbH ist aber berechtigt den Besteller an seinem Sitz oder Wohnsitz zu belangen.